Kontrolle

// Planung

Planung von Elektroanlagen und Erstellen von entsprechenden Angeboten oder Ausschreibungstexten.

Die sachgerechte Planung Ihrer Anlage nach den aktuellen Normen vor deren Errichtung erspart Ärger und Kosten. Dadurch werden böse Überraschungen im Nachgang vermieden. Dies gilt nicht nur für das Gewerbe wie z.B. Büroinstallationen, Ladenbau, in der Industrie oder Wohnungsbau sondern auch für private Baumaßnahmen – wie z.B. für Einfamilienhäuser.

Erstellung von Übersichtsschaltplänen, Installationsplänen und Stromlaufplänen mit CAD.

Die Unterlagen werden bei Übergabe jeder neu errichteten oder erweiterten Elektroanlage verlangt (VDE 0100-600, VDE 0105). Übergeben Sie Ihre Handskizzen, Sie erhalten die Pläne in gedruckter Form.

Kontrolle

// Bauüberwachung

Bauphase

Während der Bauphase wird die Errichtung der elektrischen Anlage überwacht, was eine korrekte Ausführung und die Einhaltung der Regeln der Technik gewährleistet.

Eventuelle Fehlerquellen werden sofort erkannt und beseitigt, was Nacharbeiten und Kosten erspart.

Übergabe

Bei der Übergabe der E-Anlage erhalten Sie alle geforderten Unterlagen (Übersichtspläne, Installationspläne) sowie eine Fotodokumentation der Bauphase.

Sollten später Veränderungen in Ihrer Anlage vorgenommen werden, ersparen diese Unterlagen Zeit, Geld und Ärger.

Kontrolle

// Überprüfung

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

müssen in bestimmten Zeitabständen überprüft werden. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Betreiber der Elektroanlage. Als Betreiber einer Elektroanlage sind z.B. Unternehmer, Arbeitgeber, Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter, Kommunen, Hausverwaltungen anzusehen. Jeder Betreiber muss im Falle eines Falles nachweisen das er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, anderenfalls droht ein immenses Haftungsrisiko. Allen Gewerbetreibenden ist dies bekannt, da die Berufgenossenschaften (BGV A3) das fordern. Zusätzlich wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung 2002 eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Doch wie sieht es im eigenen Haus oder Wohnung aus. Seit 2008 wird auch diese Überprüfung in der VDE 0105 erwähnt.

Auszug aus der VDE 0105-100 (10/2009):

Die Zeitspanne darf einige Jahre betragen (z. B. 4 Jahre), außer für folgende Anlagen, wo ein höheres Risiko bestehen kann und deshalb kürzere Zeitperioden (z.B. 1 Jahr) verlangt werden dürfen.

Für Wohnungen können längere Zeitspannen (z. B. 10 Jahre) geeignet sein. Bei einem Wechsel der Bewohner ist eine Prüfung der elektrischen Anlage dringend empfohlen.

Versicherungschutz

wird dieser unter Umständen riskiert?

Die Überprüfung erfolgt entsprechend der BetrSichV nach VDE 0100-600, VDE 0105-100, VDE 0701-702, VDE 0751, VDE 0113. Zusätzlich wird mit Hilfe einer Wärmebildkamera eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, damit im Vorfeld Schwachpunkte lokalisiert werden um Schäden, hohe Folgekosten und Betriebsausfälle zu vermeiden.

Kontrolle

// Ausführung

Ursachenermittlung bei Fehlern in Ihrer Elektroanlage

Mit modernster Messtechnik von Schutzmaßnahmenmessgeräten bis zur Wärmebildkamera lassen sich Fehler schnell und effizient lokalisieren und beheben.

Installations- und Instandsetzungsarbeiten

an den Elektroanlagen aus dem Bereich Energie- und Gebäudetechnik werden übernommen.

Kontrolle

// Energieberatung

Wohnungen/Haus

Auf Grund steigender Kosten wird immer mehr von Energieeffiziens gesprochen – sogar die Glühlampen werden gesetzlich geregelt abgeschafft. Doch wie sieht es in Ihrer Wohnung/ Haus aus. Eine Menge Elektroenergie lässt sich mit geringen Aufwand sparen. Die Kosten dafür amortisieren sich in den meisten Fällen schon innerhalb von 1 bis 2 Jahren. Legen Sie bei einer Überprüfung der E- Anlage die letzte Abrechnung vor und ich berate Sie. Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Läden/Praxen/Bürogebäude/Industrie

Eine Analyse in Ihrer Einrichtung zeigt Möglichkeiten der Elektroenergieeinsparung auf, eventuelle Defizite werden aufgezeigt und entsprechende Vorschläge werden erbracht.

Kontrolle

// Gutachten und Sachverständigentätigkeit

Schadensgutachten für Versicherungen

An Geräten oder Elektroanlagenteilen die z.B. durch Blitz oder Überspannung zerstört oder beschädigt sind, wird die Schadenshöhe ermittelt und für die Versicherung ein entsprechender Nachweis erstellt.

Überprüfung

Elektroanlagen werden elektrisch und thermographisch geprüft und ein entsprechender Befundschein erstellt. Bei der Überprüfung wird die Einhaltung der Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage sowie die Sicherheit entsprechend der aktuell gültigen Normen beurteilt. Diese Überprüfung ist nicht nur eine bürokratische Pflichterfüllung, sondern verhindert unter anderem wirtschaftliche Schäden (z.B. Produktionsausfall) und schützt vor Personen- und Sachschäden.

Beratung

Beratung bei Ausführungsmängeln und bei Problemen bei der Rechnungsstellung - Überprüfung der geforderten Mehrpreise gegenüber den ursprünglichen Angeboten.

Kontrolle

// Firmenschulung

Beispiele für Themenschwerpunkte von Mitarbeiterschulungen:

  1. - UVV
  2. - BetrSichV
  3. - BGV A3
  4. - VDE 0100 mit dem Schwerpunkt Errichtungsbestimmungen und Inbetriebsetzung von E- Anlagen
  5. - Querschnittsbestimmung/Leitungsberechnung
  6. - VDE 0100-600; VDE 0105-100
  7. - VDE 0701/0702/0751
  8. - VDE 0113
  9. - DIN 18015
  10. - TAB
  11. - Funktionserläuterung und Beratung der zur Prüfung von E-Anlagen notwenigen Messgeräte

Referenzen: Seit über 20 Jahren Dozent bei der HWK – Dresden

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